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Wiederrufsbelehrung nach Fernabsatzgesetz

Endkunden haben nach Erhalt der Ware ein 14-tägiges Wiederrufsrecht. Der Wiederruf kann durch Rücksendung der Ware oder schriftlich erfolgen. Nach § 312 Abs. IV Punkt 5 BGB gilt dies nicht für Auktionen wo der Verkaufspreis nicht von vorneherein bekannt ist.

Rücksendungen sollten unbenutzt in Originalverpackung und mit sämtlichen Zubehör mit vorheriger Rücksprache an uns zurückgesendet werden ( info@fumda.de ), andernfalls behalten wir uns eine Kaufpreisminderung vor. Reklamationsschreiben sowie Rechnungskopie müssen beigefügt werden. Rechtzeitige Absendung der Ware an folgende Adresse:

     Fum Da Handels GmbH
     Wöhlerstraße 8
     22113 Hamburg

Bei der Ausübung des Wiederrufsrecht trägt der Verbraucher bis 40€ die Rücksendekosten.
Für Mails oder Faxe die uns nicht erreichen aufgrund von Übertragungsfehlern, Spamfilter oder anderen Ursachen übernehmen wir keine Haftung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
  2. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschliesslich Unternehmer.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Preise & Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise verstehen sich ab Lager ohne Versandkosten.
  2. Rechnungen sind sofort fällig und netto Kasse ohne Abzug zahlbar.
  3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtzeitig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ausserdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  4. Die Abtretung von Ansprüchen aus mit uns bestehenden Verträgen ist, soweit nicht aufgrund dieser Geschäftsbedingungen zulässig, nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich

III. Lieferung Selbstbelieferung, Gefahrübergang

  1. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtelieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
  2. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine etwa bereits erfolgte Gegenleistung wird unverzüglich erstattet.
  3. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
  4. Der Übernahme steht es gleich, wenn der Käufer in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist oder sonstige Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt hat.

IV. Gewährleistung / Haftungsausschluss

  1. Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäss nachgekommen ist.
  2. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung), wobei wir berechtigt sind, auch eine aktuellere oder höherwertigere Ware zu liefern.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung)oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, soweit wir nach den gesetzlichen Bestimmungen zwingend haften. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  5. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist –ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüchen auf Ersatz von Sachschäden gemäss § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  6. Abweichende Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung bleiben unberührt. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder gar grob fahrlässig verursacht haben und der Kunde sichergestellt hat, dass ein Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Ein eventuell geltend gemachter Aufwendungsersatz Aufwendungsersatz im Sinne des § 478 Abs. 2 BGB beschränkt sich auf maximal 2% des ursprünglichen Kaufpreises.
  7. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und, solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, sie auf seine Kosten ausreichend zum Neuwert zu versichern. Er ist weiter verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
  3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden , insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen und diese zu verwerten. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräussern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab , die ihm durch die Weiterveräusserung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist er zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor , die Forderung selbst einzuziehen, sobald er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäss nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware und den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

VI. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Weiter sind wir berechtigt, nach unserer Wahl anstelle der ordentlichen Gerichte Meinungsverschiedenheiten vor dem Schiedsgericht Hamburger freundschaftliche Arbitrage austragen zu lassen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden , deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.